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   BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 63/97   

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https://dejure.org/1998,1064
BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 63/97 (https://dejure.org/1998,1064)
BAG, Entscheidung vom 28.04.1998 - 1 ABR 63/97 (https://dejure.org/1998,1064)
BAG, Entscheidung vom 28. April 1998 - 1 ABR 63/97 (https://dejure.org/1998,1064)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • archive.org
  • Judicialis

    BetrVG § 99; ; BErzGG § 2 Abs. 1 Nr. 1; ; BErzGG § 15

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BetrVG § 99; BerzGG § 2 Abs. 1 Nr. 1, § 15
    Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs als Einstellung

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs als mitbestimmungspflichtige Einstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • lexetius.com (Pressemitteilung)

    Teilzeitbeschäftigung während des Erziehungsurlaubs als mitbestimmungspflichtige Einstellung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1998, 1352
  • BB 1998, 1161
  • BB 1998, 2372
  • BB 1998, 2525
  • DB 1998, 2278
  • DB 1998, 992
 
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Wird zitiert von ... (22)Neu Zitiert selbst (11)

  • BAG, 07.08.1990 - 1 ABR 68/89

    Mitbestimmung nach befristeter Probezeit

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 63/97
    Demgemäß hat der Senat etwa bei unbefristeter Fortsetzung eines bisher befristeten Arbeitsverhältnisses oder bei Fortführung des Arbeitsverhältnisses über eine vorgesehene Altersgrenze hinaus angenommen, daß der Betriebsrat erneut zu beteiligen ist (vgl. Senatsbeschluß vom 16. Juli 1985 - 1 ABR 35/83 - BAGE 49, 180 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 28. Oktober 1986 - 1 ABR 16/85 - BAGE 53, 237 = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - BAGE 65, 329 = AP Nr. 82 zu § 99 BetrVG 1972; s. auch BVerwG Beschluß vom 2. Juni 1993 - 6 P 3.92 - BVerwGE 92, 295 = ZTR 1993, 525).

    Die Interessenlage ist hier durchaus vergleichbar derjenigen bei unbefristeter Weiterbeschäftigung eines zunächst befristet eingestellten Arbeitnehmers (vgl. Senatsbeschluß vom 7. August 1990, aaO) oder bei Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über die tarifliche Altersgrenze hinaus (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Juli 1988 - 1 ABR 85/86 - AP Nr. 54 zu § 99 BetrVG 1972).

  • LAG Hessen, 01.07.1997 - 4 TaBV 186/96

    Streit über ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates bei der

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 63/97
    Hessisches Landesarbeitsgericht - 4 TaBV 186/96 - Beschluß vom 01. Juli 1997.

    Auf die Rechtsbeschwerde des Betriebsrats wird der Beschluß des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 1. Juli 1997 - 4 TaBV 186/96 - aufgehoben.

  • BAG, 23.04.1996 - 9 AZR 696/94

    Urlaubsgeld im Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 63/97
    Auch wenn man letzteres verneint (vgl. BAG Urteil vom 23. April 1996 - 9 AZR 696/94 - AP Nr. 7 zu § 17 BErzGG, zu B III 2 der Gründe; offengelassen in BAG Urteil vom 28. Juni 1995 - 10 AZR 948/94 - AP Nr. 1 zu § 3 h MT Ang-LV, zu 4 der Gründe), ändert sich nichts.
  • BAG, 28.06.1995 - 10 AZR 948/94

    Tarifliche Zuwendung bei Teilzeitarbeit im Erziehungsurlaub

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 63/97
    Auch wenn man letzteres verneint (vgl. BAG Urteil vom 23. April 1996 - 9 AZR 696/94 - AP Nr. 7 zu § 17 BErzGG, zu B III 2 der Gründe; offengelassen in BAG Urteil vom 28. Juni 1995 - 10 AZR 948/94 - AP Nr. 1 zu § 3 h MT Ang-LV, zu 4 der Gründe), ändert sich nichts.
  • BVerwG, 02.06.1993 - 6 P 3.92

    Personalvertretung - Mitbestimmung - Rechtsbeschwerdeverfahren - Erledigung -

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 63/97
    Demgemäß hat der Senat etwa bei unbefristeter Fortsetzung eines bisher befristeten Arbeitsverhältnisses oder bei Fortführung des Arbeitsverhältnisses über eine vorgesehene Altersgrenze hinaus angenommen, daß der Betriebsrat erneut zu beteiligen ist (vgl. Senatsbeschluß vom 16. Juli 1985 - 1 ABR 35/83 - BAGE 49, 180 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 28. Oktober 1986 - 1 ABR 16/85 - BAGE 53, 237 = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - BAGE 65, 329 = AP Nr. 82 zu § 99 BetrVG 1972; s. auch BVerwG Beschluß vom 2. Juni 1993 - 6 P 3.92 - BVerwGE 92, 295 = ZTR 1993, 525).
  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 74/96

    Beschäftigung von Rote-Kreuz-Schwestern als mitbestimmungspflichtige Einstellung

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 63/97
    Maßgebend ist vielmehr die Eingliederung, die Frage also, ob die zu verrichtende Tätigkeit ihrer Art nach eine weisungsgebundene Tätigkeit ist, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes dient und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muß (vgl. zuletzt etwa Senatsbeschluß vom 18. Oktober 1994 - 1 ABR 9/94 - BAGE 78, 142 = AP Nr. 5 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; Senatsbeschluß vom 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).
  • BAG, 28.10.1986 - 1 ABR 16/85

    Personelle Einzelmaßnahmen gegenüber Tendenzträgern

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 63/97
    Demgemäß hat der Senat etwa bei unbefristeter Fortsetzung eines bisher befristeten Arbeitsverhältnisses oder bei Fortführung des Arbeitsverhältnisses über eine vorgesehene Altersgrenze hinaus angenommen, daß der Betriebsrat erneut zu beteiligen ist (vgl. Senatsbeschluß vom 16. Juli 1985 - 1 ABR 35/83 - BAGE 49, 180 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 28. Oktober 1986 - 1 ABR 16/85 - BAGE 53, 237 = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - BAGE 65, 329 = AP Nr. 82 zu § 99 BetrVG 1972; s. auch BVerwG Beschluß vom 2. Juni 1993 - 6 P 3.92 - BVerwGE 92, 295 = ZTR 1993, 525).
  • BAG, 16.07.1985 - 1 ABR 35/83

    Zustimmungsersetzung bei befristeter Einstellung

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 63/97
    Demgemäß hat der Senat etwa bei unbefristeter Fortsetzung eines bisher befristeten Arbeitsverhältnisses oder bei Fortführung des Arbeitsverhältnisses über eine vorgesehene Altersgrenze hinaus angenommen, daß der Betriebsrat erneut zu beteiligen ist (vgl. Senatsbeschluß vom 16. Juli 1985 - 1 ABR 35/83 - BAGE 49, 180 = AP Nr. 21 zu § 99 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 28. Oktober 1986 - 1 ABR 16/85 - BAGE 53, 237 = AP Nr. 32 zu § 118 BetrVG 1972; Senatsbeschluß vom 7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - BAGE 65, 329 = AP Nr. 82 zu § 99 BetrVG 1972; s. auch BVerwG Beschluß vom 2. Juni 1993 - 6 P 3.92 - BVerwGE 92, 295 = ZTR 1993, 525).
  • BAG, 18.10.1994 - 1 ABR 9/94

    Mitbestimmung bei Einsatz von Fremdpersonal

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 63/97
    Maßgebend ist vielmehr die Eingliederung, die Frage also, ob die zu verrichtende Tätigkeit ihrer Art nach eine weisungsgebundene Tätigkeit ist, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes dient und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muß (vgl. zuletzt etwa Senatsbeschluß vom 18. Oktober 1994 - 1 ABR 9/94 - BAGE 78, 142 = AP Nr. 5 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung; Senatsbeschluß vom 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - AP Nr. 18 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).
  • BAG, 12.07.1988 - 1 ABR 85/86

    Betriebsrat: Zustimmungserfordernis bei Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers

    Auszug aus BAG, 28.04.1998 - 1 ABR 63/97
    Die Interessenlage ist hier durchaus vergleichbar derjenigen bei unbefristeter Weiterbeschäftigung eines zunächst befristet eingestellten Arbeitnehmers (vgl. Senatsbeschluß vom 7. August 1990, aaO) oder bei Weiterbeschäftigung eines Arbeitnehmers über die tarifliche Altersgrenze hinaus (vgl. Senatsbeschluß vom 12. Juli 1988 - 1 ABR 85/86 - AP Nr. 54 zu § 99 BetrVG 1972).
  • BAG, 22.04.1997 - 1 ABR 77/96

    Verrechnung übertariflicher Zulage mit Erhöhung des Tarifgehalts

  • BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 59/03

    Mitbestimmung bei Änderung der vertraglichen Arbeitszeit

    Dadurch können Zustimmungsgründe erwachsen, die bei der Ersteinstellung nicht voraussehbar waren und deshalb bei der ursprünglichen Zustimmungsentscheidung des Betriebsrats noch nicht berücksichtigt werden konnten (BAG 28. April 1998 - 1 ABR 63/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 22 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 5, zu B II 2 der Gründe).

    Dementsprechend hat der Senat für die Vereinbarung der unbefristeten Fortsetzung eines bislang befristeten Arbeitsverhältnisses, der Fortführung eines Arbeitsverhältnisses über die vorgesehene Altersgrenze hinaus und einer Teilzeitbeschäftigung beim bisherigen Arbeitgeber während der Dauer des Erziehungsurlaubs angenommen, dass der Betriebsrat erneut zu beteiligen ist (16. Juli 1985 - 1 ABR 35/83 - BAGE 49, 180; 28. Oktober 1986 - 1 ABR 16/85 - BAGE 53, 237; 7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - BAGE 65, 329; 28. April 1998 - 1 ABR 63/97 - aaO).

    d) Dieses Ergebnis steht nicht im Widerspruch zur Entscheidung des Senats vom 28. April 1998 (- 1 ABR 63/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 22 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 5).

    Schon diese beiden Fallgestaltungen müssen deshalb betriebsverfassungsrechtlich nicht gleich bewertet werden (BAG 28. April 1998 - 1 ABR 63/97 - aaO).

  • BAG, 22.09.2021 - 7 ABR 22/20

    Mitbestimmung des Betriebsrats - Einstellung - Hinausschieben des

    Die Beteiligung des Betriebsrats reicht grundsätzlich bei jeder befristeten Einstellung nur bis zu der vorgesehenen Beendigung des Arbeitsverhältnisses (BAG 25. Januar 2005 - 1 ABR 59/03 - zu B II 2 b der Gründe, aaO; 28. April 1998 - 1 ABR 63/97 - zu B II 2 der Gründe; 7. August 1990 - 1 ABR 68/89 - zu B I 2 a bb der Gründe, aaO; 28. Oktober 1986 - 1 ABR 16/85 - zu B II 3 der Gründe, aaO) .
  • BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 580/99

    Fristlose Kündigung wegen beharrlicher Arbeitsverweigerung bei fehlender

    Maßgebend ist vielmehr die Eingliederung, die Frage also, ob die zu verrichtende Tätigkeit ihrer Art nach eine weisungsgebundene Tätigkeit ist, die der Verwirklichung des arbeitstechnischen Zwecks des Betriebes zu dienen bestimmt ist und daher vom Arbeitgeber organisiert werden muß (vgl. zB BAG 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 3 mwN; 28. April 1998 - 1 ABR 63/97 - AP aaO Nr. 22 = EzA aaO Nr. 5).

    Zwar handelt es sich bei der Wiederaufnahme der Arbeit nach einer lediglich tatsächlichen Unterbrechung der Beschäftigung oder im Falle eines ruhenden Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nicht um eine Einstellung iSd. § 99 BetrVG (Richardi BetrVG 7. Aufl. § 99 Rn. 42 f; DKK-Kittner BetrVG 7. Aufl. § 99 Rn. 47; Fitting/Kaiser/Heither/Engels BetrVG 20. Aufl. § 99 Rn. 38; GK-BetrVG/Kraft 6. Aufl. § 99 Rn. 33), soweit sich nicht die Umstände der Beschäftigung auf Grund einer neuen Vereinbarung grundlegend ändern (vgl. BAG 28. April 1998 - 1 ABR 63/97 - aaO).

  • BVerwG, 23.03.1999 - 6 P 10.97

    Nicht nur vorübergehende und geringfügige Aufstockung eines

    Insoweit könnten neue Auswahlgesichtspunkte Beachtung verlangen, was der Arbeitgeber nach dem Zweck des Mitbestimmungsrechts bei Einstellungen nicht allein solle entscheiden können (BAG, Beschluß vom 28. April 1998 1 ABR 63/97 AP, Nr. 22 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).
  • LAG Köln, 18.04.2012 - 3 TaBV 92/11

    Umfang der Mitbestimmung der Arbeitszeit von Mitarbeitern/innen in Teilzeit

    Das hat das Bundesarbeitsgericht für die früher geltende Rechtslage zum BErzGG bereits entschieden und hierin eine mitbestimmungspflichtige Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG gesehen (BAG, Beschluss vom 28.04.1998 - 1 ABR 63/97, NZA 1998, 1352).

    Dadurch können Zustimmungsverweigerungsgründe erwachsen, die bei der Ersteinstellung nicht voraussehbar waren (BAG, Beschluss vom 28.04.1998 - 1 ABR 63/97, NZA 1998, 1352).

  • BVerwG, 12.06.2001 - 6 P 11.00

    Mitbestimmung des Personalrats bei Einstellungen; Altersteilzeit.

    Dieses hat im Beschluss vom 28. April 1998 - 1 ABR 63/97 - (AP Nr. 22 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung) eine mitbestimmungspflichtige Einstellung i.S.v. § 99 BetrVG für Fälle angenommen, in denen Arbeitnehmer während ihres Erziehungsurlaubes aufgrund einer nachträglichen Vereinbarung mit dem Arbeitgeber vorübergehend mit verringerter Stundenzahl eine Aushilfstätigkeit auf ihrem bisherigen Arbeitsplatz übernehmen.
  • BAG, 20.02.2001 - 1 ABR 30/00

    Mitbestimmung des Betriebsrats bei der Einstellung von technischen

    Maßgeblich ist deren Eingliederung in den vom Arbeitgeber organisierten arbeitstechnischen Zweck des Betriebes (Senat 20. April 1993 - 1 ABR 59/92 - AP BetrVG 1972 § 99 Nr. 106 = EzA BetrVG 1972 § 99 Nr. 114, zu B II 1 a der Gründe; 22. April 1997 - 1 ABR 74/96 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 18 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 3, zu B III 1 der Gründe; 28. April 1998 - 1 ABR 63/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 22 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 5, zu B II 2 der Gründe).
  • BAG, 05.10.2000 - 1 ABR 52/99

    Feststellungsinteresse bei Verletzung des Mitbestimmungsrechts

    Wird die Klage auf Feststellung eines vergangenen Rechtsverhältnisses gerichtet, ist sie nur zulässig, wenn sich aus der Feststellung noch Rechtsfolgen für die Gegenwart oder Zukunft ergeben (BAG 15. Dezember 1999 - 5 AZR 457/98 - AP ZPO 1977 § 256 Nr. 59 = EzA ZPO § 256 Nr. 2; 28. April 1998 - 1 ABR 63/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 22 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 5; 24. September 1997 - 4 AZR 429/95 - AP TVG § 1 Tarifverträge: Reichsbund Nr. 1 = EzA ZPO § 256 Nr. 48).
  • LAG Düsseldorf, 30.10.2008 - 15 TaBV 12/08

    Leiharbeitnehmer; Mitbestimmung; Einstellung

    Nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts (z.B. BAG vom 28.04.1998 - 1 ABR 63/97 - AP Nr. 22 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung m. w. N.) liegt eine mitbestimmungspflichtige Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG vor, wenn Personen in den Betrieb eingegliedert werden, um zusammen mit den dort schon beschäftigten Arbeitnehmern den arbeitstechnischen Zweck des Betriebes durch weisungsgebundene Tätigkeit zu verwirklichen.

    Im Hinblick auf den Normzweck des § 99 BetrVG ist maßgeblich allein, ob Sinn und Zweck des Mitbestimmungsrechts eine erneute Beteiligung des Betriebsrats verlangt, wie z.B. dann, wenn sich die Umstände der Beschäftigung - ohne dass eine Versetzung vorliegt - aufgrund einer neuen Vereinbarung grundlegend ändern, wodurch Zustimmungsverweigerungsgründe erwachsen können, die bei der "Ersteinstellung" nicht voraussehbar waren und deshalb bei der ursprünglichen Zustimmungsentscheidung des Betriebsrats noch nicht haben berücksichtigt werden können (BAG vom 28.04.1998 - 1 ABR 63/97 - AP Nr. 25 zu § 99 BetrVG 1972 Einstellung).

    Da es für die Mitbestimmungspflichtigkeit eines Tatbestandes nicht auf das zugrundeliegende Rechtsverhältnis ankommt, sondern die Eingliederung maßgeblich ist (s.o. BAG vom 28.04.1998, a.a.O.), kann insofern hier dann auch nicht der Wechsel des Vertragsarbeitgebers der Leiharbeitskraft und der Wechsel des Zeitarbeitsunternehmens als Vertragspartner der Antragstellerin maßgeblich sein, haben sich insofern doch die Umstände der Beschäftigung als solcher überhaupt nicht geändert.

  • BAG, 19.03.2002 - 9 AZR 29/01

    Urlaubsgeld im öffentlichen Dienst bei Verringerung der Arbeitszeit während des

    Zudem wird in vielen Fällen die Inanspruchnahme von Erziehungsurlaub nur dann möglich sein, wenn ein regelmäßiges, wenngleich verringertes Einkommen zur Verfügung steht (zu diesem Aspekt zB BAG 28. April 1998 - 1 ABR 63/97 - AP BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 22 = EzA BetrVG 1972 § 99 Einstellung Nr. 5).
  • LAG Niedersachsen, 12.09.2000 - 7 TaBV 84/99

    Mitbestimmungspflichtigkeit der Aufstockung der Arbeitszeit von halbtags auf

  • VGH Bayern, 28.07.2008 - 17 P 06.3244

    Mitbestimmung; Einstellung (verneint); Rückkehr zur Dienststelle nach Zuweisung

  • VGH Bayern, 28.07.2008 - 17 P 06.3243

    Mitbestimmung; einseitige Erledigungserklärung; Einstellung; Rückkehr zur

  • LAG Hessen, 03.07.2007 - 4 TaBV 204/06

    Mitbestimmung des Betriebsrats - befristete personelle Maßnahme und vorläufige

  • LAG Hamm, 26.10.2012 - 10 TaBV 35/12

    Kein Beteiligungsrecht des Betriebsrates bei Aufhebung einer vorläufigen

  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 61/97
  • LAG Nürnberg, 22.07.2015 - 4 TaBV 6/15

    Mitbestimmung - Einstellung - Aufhebung - Arbeitszeitreduzierung - Rentner

  • LAG Hessen, 31.07.2007 - 4 TaBV 35/07

    Befristete personelle Maßnahme - Einstellung - Unterrichtung des Betriebsrats -

  • LAG Hessen, 21.08.2007 - 4 TaBV 63/07

    Einstellung - Widerspruch - Befristung

  • VG Köln, 04.05.2012 - 33 K 3638/11

    Rechtmäßigkeit von Tätigkeitsübertragungen im Rahmen der gemeinsame

  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 59/97
  • BAG, 16.06.1998 - 1 ABR 62/97
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